Standardversandkosten in der Schweiz und Lichtenstein CHF 0.00.
MB Company AG behält sich das Recht vor, zur Wahrung eigener Interessen im Rahmen der Kaufabwicklung Bonitätsauskünfte über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten.
Hierzu werden die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname sowie Adressdaten) an eine externe Auskunftei übermittelt. Die CRIF AG, Hagenholzstrasse 81, 8050 Zürich, nimmt gestützt auf mathematisch-statistischer Verfahren eine entsprechende Bewertung der Kreditfähigkeit sowie der Kreditwürdigkeit vor. Die hiernach erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls fliessen in die Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses mit ein.
Die Bonitätsprüfung erfolgt unter Einhaltung der einschlägigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen und unter besonderer Rücksicht auf Ihre schutzwürdigen Interessen. Bitte beachten Sie, dass ausschliesslich die CRIF AG, Auskunft darüber erteilen kann, welche Daten zur Berechnung ihres Bonitätsprofils verwendet wurden.
Die Rechnung ist zahlbar innert 10 Tagen. Die Rechnung ist fristgerecht bezahlt, wenn sich der geschuldete Betrag bis und mit Ablauf des letzten Tages der Zahlungsfrist auf dem Empfängerkonto befindet.
Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, und wurde kein fester Verfalltag vereinbart, wird der Kunde durch Mahnung in Zahlungsverzug gesetzt. Bei Zahlungsverzug wird dem säumigen Kunden ein Verzugszins von 5% zuzüglich Mahngebühren (gemäss Tabelle unten) in Rechnung gestellt. Wird die Forderung auch nach Zustellung einer zweiten/dritten Mahnung nicht beglichen, behält sich MB Company AG das Recht vor, die Forderung unter Kostenfolge für den Kunden, an Dritte abzutreten oder mit dem Inkasso zu beauftragen.
Die Höhe der Rechtsverfolgungs-/Inkassokosten bemisst sich anhand der offenen Forderung:
Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Vertragsabwicklung an das mit der Lieferung beauftragte Transportunternehmen oder den entsprechenden Finanzdienstleister weitergegeben, soweit dies zur Lieferung oder Bezahlung der Ware erforderlich ist.